Ordentliche Kündigung / Weiterbeschäftigung / einstweilige Verfügung
Dezember 2008 von Rechtsanwalt Wolfgang Kühne, München. Berater von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Ihre Rechte bei der ordentlichen Kündigung auf Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
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