Rechtsanwälte Kühne und Kollegen

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Informationen zu den Anwaltsgebühren

Information zu den Rechtsanwaltsgebühren und Kostenrisikoberechnung (Link zur Rechtsanwaltskammer)

Gesetzliche und vereinbarte Gebühren

Einen Überblick über die Gebühren der Rechtsanwälte und die entsprechenden Tabellen erhalten Sie durch anklicken des nachfolgenden LINKS der Rechtsanwaltskammer München:

http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/

Unsere Kanzlei arbeitet grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren BRAGO und seit 01.07.2004 nach dem RVG. Auf Wunsch bzw. einzelfallbezogen kann jedoch gerne eine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen werden. Für den Fall einer Stundenhonorarvereinbarung weisen wir darauf hin, dass wir üblicherweise 220,00 - 300,00 EUR zzgl. 19 % MwSt. pro Stunde in Rechnung stellen.



Gebührenhilfe durch den Staat

Für den Fall, dass Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Gebühren der Anwälte und des Gerichts selbst in voller Höhe zu tragen, besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe wie nachfolgend beschrieben, in Anspruch zu nehmen:



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