Rechtsanwälte Kühne und Kollegen

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Mitbestimmung bei Zeitmessungen

BAG 1 ABR 20/94

Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.


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