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Punktesystem für Sozialauswahl / Mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie

BAG v. 26.7.2005 – 1 ABR 29/04

Punktesystem für Sozialauswahl / Mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie


(§ 95 Abs. 1 BetrVG)
Ein Punkteschema für die soziale Auswahl ist auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestim-mungspflichtige Auswahlrichtlinie, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen betriebs-bedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will.
Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht, kann ihm auf Antrag des Betriebsrats die Wiederholung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens auf der Grundlage des allge-meinen Unterlassungsanspruchs gerichtlich untersagt werden (BAG v. 26.7.2005 – 1 ABR 29/04)


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