Teilnahme an Betriebsratssitzungen während Elternzeit
BAG v. 25.5.2005 – 7 ABR 45/04
Teilnahme an Betriebsratssitzungen während Elternzeit
(§ 40 Abs. 1, § 24 Nr. 3, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 1 BetrVG)
Ein Betriebsratsmitglied hat gegen den Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch auf Er-stattung der erforderlichen Fahrtkosten, die ihm wegen der Teilnahme an den Betriebsratssitzungen entstanden sind. Das gilt auch während der ohne Erwerbstätigkeit in Anspruch genommenen Eltern-zeit des Betriebsratsmitglieds. Die Elternzeit führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Be-triebsrat nach § 24 Nr. 3 BetrVG noch zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Das Betriebsratsmitglied verliert während der Elternzeit auch nicht seine Wählbarkeit nach § 8 Abs. 1 BetrVG (BAG v. 25.5.2005 – 7 ABR 45/04 = NZA 2005, 1002 = ZBVR online 12/2005, Sei-te 10).