Quotenhaftungsklausel
Urteil des LG Kiel vom 27.04.2006 (Az. 1 S 263/05)
In seiner Entscheidung vom 27.04.2006 hat das LG Kiel festgestellt, dass die sogenannte „Quotenhaftungsklausel“, nach der Mieter einen Kostenersatz für Schönheitsreparaturen seit der letzten Renovierung zahlen sollen, unwirksam ist.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist vom BHG zugelassen worden.RAin Sauer