Rechtsanwälte Kühne und Kollegen

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Quotenhaftungsklausel

Urteil des LG Kiel vom 27.04.2006 (Az. 1 S 263/05)

In seiner Entscheidung vom 27.04.2006 hat das LG Kiel festgestellt, dass die sogenannte „Quotenhaftungsklausel“, nach der Mieter einen Kostenersatz für Schönheitsreparaturen seit der letzten Renovierung zahlen sollen, unwirksam ist.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist vom BHG zugelassen worden.

RAin Sauer

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