Verlust des Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Altvermieter wegen Mietmangel
Entscheidung des BGH vom 19.06.2006, (Az. VIII ZR 284/05)
In dieser Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass das neben einem Mietminderungsanspruch bestehende Zurückbehaltungsrecht des Mietzinses bei einem Vermieterwechsel erlischt.
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Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs ist nur noch der neue Vermieter zur Mangelbeseitigung verpflichtet. Der Mieter müsse den zurückbehaltenden Mietzins, der regelmäßig das 3-5fache der Mietminderung betragen kann, an den Altvermieter zurückbezahlen. Die berechtigte Mietminderung müsse er dabei nicht zurückerstatten. Der Mieter hat nach dem Vermieterwechsel die Möglichkeit, die Leistung des dem neuen Erwerber geschuldeten Mietzinses bis zur Mangelbeseitigung zu verweigern.
RAin Sauer